Startseite

Die rechtlichen Grundlagen

Die Berufsbezeichnungen Tierhomöopath, Tierheilpraktiker und Tierpsychologe sind rechtlich nicht geschützt, denn eine staatliche Anerkennung und Überprüfung gibt es bisher nicht. Diese Tatsache ist bedauerlich, schränkt Sie in der Ausübung des Berufes jedoch keineswegs ein. Denn Sie unterliegen beim Praktizieren keinem Gesetz, wie dies z. B. beim Human-Heilpraktiker der Fall ist, sondern müssen sich lediglich an einige gesetzliche Verordnungen halten, die Ihren Beruf regulieren (als Tierhomöopath und Tierheilpraktiker z. B. das Arzneimittelgesetz).


Bereits 2004 ist ein tierhomöopathischer Berufsverband (der BkTD - Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands) gegründet worden, der sich zur Aufgabe gemacht hat, die Interessen der Tierhomöopathen zu vertreten.

Die Qualitätssicherung
Die Tierhomöopathie-Ausbildung bei animalmundi ist vom Berufsverband klassischer Tierhomöopathen Deutschlands BkTD zertifiziert und orientiert sich darüber hinaus an den hohen Anforderungen des ECCH/ICCH (European-/International Council for Classical Homeopathy). Das ECCH hat Richtlinien für die medizinische und therapeutisch-homöopathische Ausbildung von Homöopathen entwickelt. Dieser sehr hohe Standard wird in Deutschland nur von wenigen Schulen erfüllt. Eine davon ist animalmundi. Sie können sicher sein, dass Sie hier in eine Ausbildung investieren, die allen fachlichen Anforderungen gerecht wird.
 
Mit über 1800 Unterrichtseinheiten bieten wir das europaweit umfangreichste und praxisbezogenste Studienkonzept für klassische Tierhomöopathie an. Für die Zukunft ist sogar ein Bachelor-bzw. Masterabschluss in Vorbereitung.

Auch im Bereich der Ethologie bzw. Tierpsychologie bietet animalmundi die umfangreichste Ausbildung mit dem höhsten praktischen Anteil. Verschiedene nationale und internationale Verbände beschäftigen sich bereits mit der Qualifizierung der Therapeuten. So können Sie, auch Ihren Kunden gegenüber, mit Ihrem Abschluss als Tiertrainer oder Tierpsychologe eine fachlich anerkannte Ausbildung nachweisen.